Wer muss die Prüfung nicht mehr ablegen?

 
 

Von der Sachkundeprüfung befreit sind Personen, die eine Ausbildung nachweisen können, von z. B.

  • Fachkraft für Schutz und Sicherheit
  • Feldjäger
  • Polizei mittlerer Dienst
  • Justiz mittlerer Dienst
 
 
 
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