Wer muss die Prüfung nicht mehr ablegen?
Von der Sachkundeprüfung befreit sind Personen, die eine Ausbildung nachweisen können, von z. B.
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit
- Feldjäger
- Polizei mittlerer Dienst
- Justiz mittlerer Dienst
Von der Sachkundeprüfung befreit sind Personen, die eine Ausbildung nachweisen können, von z. B.