Wofür Sie eine Sachkundeprüfung benötigen !

 
 

Seit Anfang 2003 schreibt das Bewachungsrecht vor, das Mitarbeiter, welche zum Schutz von fremden Menschen und Sachwerten eingesetzt werden, über eine entsprechende Qualifikation und Zuverlässigkeit verfügen müssen. Ziel dieser Regelung ist es, sicherzustellen, dass Bewachungsmitarbeiter über die erforderlichen Grundkenntnisse verfügen und um Fehlentwicklungen durch „schwarze Schafe“ entgegenwirken zu können.

Sie bietet Ihnen aber auch die Möglichkeit sich als Bewachungsunternehmer selbstständig zu machen, ohne an einer weiteren gesetzlichen Unterrichtung (40 bzw. 80 Stunden) teilnehmen zu müssen.

 
 
 
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